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Nachhaltigkeit

CO₂-Grenzausgleich der EU

CBAM: Antworten auf die 7 wichtigsten Fragen

CBAM betrifft Tausende von Unternehmen. Importeure CO₂-intensiver Waren stehen vor neuen Auflagen. Erhalten Sie Antworten auf 7 wichtige Fragen.

Mitte Mai 2023 hat die EU-Kommission die Verordnung zum CO-Grenzausgleich CBAM (engl. Carbon Border Adjustment Mechanism) im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wer muss den Grenzausgleich leisten? Was genau kommt auf Unternehmen zu? Wie bereiten Sie sich am besten vor? Das alles erfahren Sie in diesem Blog.

CBAM – Was genau ist das?

Der CBAM, auch bekannt als CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, ist ein Instrument der EU-Klimapolitik. Hiermit will die Kommission zum einen sicherstellen, dass importierte Produkte die gleichen Umweltstandards erfüllen wie in der Europäischen Union hergestellte Produkte. Zum anderen soll der CBAM europäische Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Grund hierfür ist das Carbon Leakage, also die Verlagerung von Treibhausgasemissionen aus der EU in andere Länder. Dieser Effekt hat vor allem in jüngster Zeit stark zugenommen, da die Kohlenstoffpreise von ehemals rund 30 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent auf kurzzeitig 100 Euro und mehr gestiegen sind. Dies stellt für viele Unternehmen einen Anreiz dar, ihre CO₂-Emissionen ins nicht-europäische Ausland zu verlagern, in dem keine oder geringere CO₂-Abgaben anfallen. In diesen Ländern ist die Produktion zwar möglicherweise günstiger, jedoch meistens weniger klimafreundlich. Ziel des CBAM ist es nun, die Wettbewerbsbedingungen bei der Kohlenstoffpreisgestaltung zwischen EU-Produzenten und Produzenten aus Drittstaaten anzugleichen. Importeure bestimmter emissionsintensiv hergestellter Produkte aus Drittländern müssen künftig sogenannte Emissionszertifikate erwerben, die den Kohlenstoffgehalt der in diesen Produkten enthaltenen Emissionen abdecken. Damit werden Importeure von Nicht-EU-Waren in ähnlicher Weise belastet wie europäische Produzenten.

Welche Instrumente wurden bisher eingesetzt und wie unterscheidet sich der CBAM von diesen?

Bisher gilt innerhalb der EU ein Emissionshandelssystem (engl. Emissions Trading System, kurz ETS). Für den Ausstoß von Treibhausgasen wird eine Obergrenze festgelegt, die europäische Verursacher wie Energieerzeuger oder Industriebetriebe maximal freisetzen dürfen. Diese Obergrenze wird kontinuierlich gesenkt, mit dem Ziel der vollständigen Emissionsfreiheit im Jahr 2050. Für jede ausgestoßene Tonne CO₂ müssen die Unternehmen ein sogenanntes ETS-Zertifikat erwerben. Am Ende eines Jahres gilt es nachzuweisen, dass die Anzahl der erworbenen Zertifikate auch der tatsächlichen Höhe der verursachten Emissionen entspricht. Hat ein Unternehmen “überschüssige” Zertifikate, kann es diese an einer Börse an andere Betreiber weiterverkaufen. Verursacht ein Unternehmen hingegen einen Überschuss an Emissionen, kann es Zertifikate zukaufen (Emissionshandel). Der Preis für eine Tonne CO₂-Äquivalent ergibt sich aus Angebot und Nachfrage auf dem Zertifikatemarkt. Jedes Jahr kommen die verfügbaren Zertifikate entweder durch Versteigerungen oder durch kostenlose Zuteilungen an Unternehmen in den Markt.

Der Carbon Border Adjustment Mechanism soll nun gewisse Nachteile des Emissionshandelssystems ausgleichen.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:

 Ein Möbelhersteller steht vor der Wahl, ob er für seine Produktion chinesische oder slowakische Stahlschrauben einkauft. Der slowakische Schraubenerzeuger bezieht sein Rohmaterial von einem slowakischen Stahlwerk, welches für seine Produktion Emissionszertifikate kaufen muss. Daher schlagen sich Mehrkosten im Preis seiner Produkte nieder. Der Möbelhersteller wird daher wahrscheinlich die günstigeren, chinesischen Stahlschrauben kaufen. Im schlimmsten Fall muss das slowakische Unternehmen wegen mangelnder Wettbewerbsfähigkeit schließen – und das, obwohl es klimafreundlicher produziert. Ein Paradoxon, das von der EU nicht gewollt ist.

Indem importierende Unternehmen künftig auch für die Emissionen von Produkten aus Nicht-EU-Ländern eine Abgabe zahlen müssen, soll dieser Wettbewerbsnachteil aufgelöst werden. Die EU ist der Meinung, dass dies kein unzulässiges Handelshemmnis darstellt und der CBAM im Einklang mit den Grundsätzen der Welthandelsorganisation (WTO) steht.

Für wen ist der CBAM relevant und welche Warengruppen sind betroffen? 

Der CBAM ist zunächst nur für Warengruppen vorgesehen, bei deren Herstellung besonders hohe Emissionen freigesetzt werden. Zusätzlich besteht gerade bei diesen Waren ein besonders hohes Risiko der Kohlenstoffverlagerung in Drittländer. Folgende Produktgruppen werden ab 2026 abgabepflichtig im Sinne des CBAM:

  • Zement
  • Stahl und Eisen
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • elektrische Energie
  • Wasserstoff

Im Detail sind diese Warengruppen durch Zollnummern beschrieben. Baugruppen mit Anteilen an den genannten Materialien sind größtenteils nicht umfasst; der Fokus liegt auf Einzelteilen.

Die genannten Warengruppen betreffen nahezu das gesamte produzierende und verarbeitende Gewerbe. Auch wenn Unternehmen diese Güter nicht selbst herstellen oder verarbeiten, müssen sie eine Erklärung abgeben, beispielsweise wenn sie aus Nicht-EU-Staaten importierte Behälter aus Eisen, Stahl oder Aluminium verwenden.

 Wie sieht der Zeitplan für die CBAM-Einführung aus? 

Der Startschuss für den Grenzausgleich fällt am 1. Oktober 2023. An diesem Stichtag beginnt laut Verordnung der Kommission die Übergangsphase. Während dieser müssen Unternehmen in der EU vierteljährlich einen Bericht über die Emissionen der betroffenen, aus Nicht-EU-Ländern eingeführten Waren einreichen. Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2025 müssen jedoch noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Verpflichtung hierzu beginnt mit Beginn der Implementierungsphase am 1. Januar 2026.

 

Was bedeutet der CBAM für die betroffenen Unternehmen?

Für Unternehmen bedeutet der Carbon Border Adjustment Mechanism zuerst nur einen zusätzlichen administrativen Aufwand. Schon ab Oktober 2023 müssen sie aussagekräftige und detaillierte Emissionsdaten liefern. Da die erste Meldung bereits im Januar 2024 für das vierte Quartal 2023 einzureichen ist, sollten Unternehmen frühzeitig handeln.

 

Ab 2026 folgt dann die Pflicht zum Kauf von CBAM-Zertifikaten. Das Prozedere sieht so aus:
  • Zusätzlich zu den Quartalserklärungen ist jeweils jährlich bis zum 31. Mai eine Erklärung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr abzugeben. Diese umfasst die Menge der importierten Waren, die dabei entstandenen direkten und ggf. auch indirekten Emissionen sowie die Menge der für den Import benötigten CBAM-Zertifikate.
  • Können Unternehmen die geforderten Daten nicht liefern, erfolgt die Berechnung auf Basis von Schätzungen oder es drohen Strafzuschläge.
  • Die jeweiligen Berichte werden von einer unabhängigen Prüfstelle validiert.
  • Die erforderlichen Zertifikate sind bei der zuständigen CBAM-Behörde anzukaufen; Nachkauf beziehungsweise Rückgabe erfolgen ebenfalls zum jeweiligen Kaufpreis bei der entsprechenden Behörde.
  • Die Zertifikate selbst haben eine Gültigkeit von zwei Jahren. Ihr Preis richtet sich nach dem wöchentlichen Durchschnittspreis für eine Tonne CO₂-Äquivalent.
  • Sofern in Nicht-EU-Staaten bereits ein CO₂-Preis angefallen ist, kann dieser auf die Erwerbsverpflichtung angerechnet werden.

Neben dem bürokratischen Aufwand müssen Unternehmen natürlich die zusätzlich anfallenden Kosten berücksichtigen, die durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten entstehen. Diese wirken sich wiederum auf die Preise ihrer Import- und Exportgüter aus.

Nicht zuletzt soll der CBAM Anreize für Unternehmen schaffen, sich bewusst mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, werden sie ihre Produktionsprozesse zunehmend auf kohlenstoffarme Methoden umstellen, indem sie in nachhaltige Technologien investieren und erneuerbare Energien nutzen.

Was können Unternehmen tun, um sich auf CBAM vorzubereiten?

Zunächst sollten Unternehmen prüfen, ob und in welchem Umfang betroffene Waren aus meldepflichtigen Ländern importiert werden. Dabei gilt es, die Emissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu beziffern. Unternehmen müssen also nicht nur Experten ihrer eigenen Nachhaltigkeit, sondern auch der ihrer Lieferanten werden. Dazu müssen sie möglichst alle Details über die tatsächlichen Emissionen der Geschäftspartner entlang der Wertschöpfungskette einholen. Darüber hinaus müssen sie erarbeiten, wie die entsprechenden Daten in Zukunft erhoben, analysiert, gemeldet und aufbewahrt werden sollen. Dies kann zusätzliche Beratung und Software erfordern.

Wie unterstützt Tset Unternehmen hierbei?

Tset berät und unterstützt Unternehmen dabei, detaillierte Informationen über die Emissionen ihrer Wertschöpfungskette zu erhalten. Per Bottom-up-Methode beziehen wir mithilfe unserer cloudbasierten und intuitiv bedienbaren Software sämtliche relevanten Aspekte mit ein. Anhand intelligenter Algorithmen erstellen wir schließlich aussagekräftige Analysen zu Produktkosten und CO₂-Ausstoß. Im Gegensatz zu gängigen Top-down-Methoden wie der Kilokostenmethode kommt unser Ansatz den tatsächlich anfallenden CO₂-Werten deutlich näher – und das bereits in der frühen Phase der Produktentwicklung. Durch die Kombination aus umfangreichen Stammdaten, anerkannter Kalkulationsmethodik, dem Einsatz intelligenter, umfassend validierter Algorithmen sowie einer hohen Beratungsexpertise helfen wir Ihnen dabei, potenzielle und bestehende Lieferanten besser einzuschätzen und letztlich nachhaltigere Alternativen aufzuzeigen.

Autor

Sasan Hashemi
COO & Founder

20.07.2023

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